Einspruchsverfahren- Gesetzesbeschluss des Landtages

Aushängezeitraum: 29.04.2024 - 06.06.2024

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NÖ-LT-A-142/001-2024


Betrifft:

Information über Gesetzesbeschluss des Landtages


Sehr geehrte Damen und Herren,

die Direktion des Landtages von Niederösterreich teilt mit, dass der Landtag von Niederösterreich in der Sitzung am 25. April 2024 folgenden Gesetzesbeschluss gefasst hat, der einer Volksabstimmung gemäß Art. 27 NÖ Landesverfassung 1979 unterzogen werden kann:

Gesetz über die Gliederung des Landes Niederösterreich in Gemeinden, Änderung

https://noe-landtag.gv.at/gegenstaende/XX/XX-387

Die sechswöchige Frist für einen allfälligen Antrag auf Einleitung einer Volksabstimmung beginnt gemäß Art. 27 Abs. 1 NÖ Landesverfassung 1979 mit dem Tag der Fassung des Gesetzesbeschlusses durch den Landtag zu laufen und endet mit 6. Juni 2024.

Die Gemeinden haben den Titel und das Datum des Gesetzesbeschlusses bis zum letzten Tag der Einspruchsfrist an der Amtstafel kundzumachen und darauf hinzuweisen, dass dieser im Internet unter dem angegebenen Link einsehbar ist.

Es ist darauf hinzuweisen, dass ein Gesetzesbeschluss der Volksabstimmung unterliegt, wenn eine solche binnen sechs Wochen nach der Beschlussfassung von wenigstens 25.000 antragsberechtigen Landesbürgern oder wenigstens 50 Gemeinden oder einer Mehrheit der Landtagsmitglieder schriftlich verlangt wird.

Die Übermittlung an die Bezirkshauptmannschaften und Magistrate dient zur Information.

St. Pölten, am 25. April 2024

Der Landtagsdirektor:

Mag. Thomas Obernosterer

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