Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Engelhartstetten

 eine weiße Rose mit grünen Blättern

Wir bitten Sie bei Standesamtsangelegenheiten immer einen Termin zu vereinbaren!

 

Kontakt

Kontaktdaten von Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Engelhartstetten
AdresseObere Hauptstraße 2
2292 Engelhartstetten
Telefon+43 2214 2292
Faxnummer+43 2214 2292 - 22
E-Mail (offiziell)standesamt@engelhartstetten.at

Standesbeamte


Claudia Hederer
Kontaktdaten von Hederer Claudia
Amtsleiterin
Hederer Claudia
Obere Hauptstraße 2
Tel: +43 2214 2292 - 13
Fax: +43 2214 2292 - 22
claudia.hederer@engelhartstetten.at

Christina Fuler
Kontaktdaten von Fuler Christina
Fuler Christina
Obere Hauptstraße 2
Tel: +43 2214 2292 - 14
Fax: +43 2214 2292 - 22
christina.fuler@engelhartstetten.at

Martina Aichinger
Kontaktdaten von Aichinger Martina
Aichinger Martina
Obere Hauptstraße 2
Tel: +43 2214 2292 - 12
Fax: +43 2214 2292 - 22
martina.aichinger@engelhartstetten.at

Alexander Steiner, Amtsleiter
Kontaktdaten von Steiner Alexander
Steiner Alexander
Obere Hauptstraße 2
Tel: +43 2214 2292 - 11
Fax: +43 2214 2292 - 22
alexander.steiner@engelhartstetten.at

Gebühr


Zuständigkeiten:

Bestätigungen in Staatsbürgerschaftsangelegenheiten

Eheschließung (Ermittlung der Ehefähigkeit)

Geburten

Personenstandsmeldungen

Wiederannahme eines früheren Familiennamens

Sterbefälle


Notwendige Unterlagen für die Eheschließung:

- Geburtsurkunde

- Staatsbürgerschaftsnachweis

- Identitätsnachweis

- Bei Vorehen: letzte Heiratsurkunde und Scheidungsurteil (rechtskräftig)

- Bei gemeinsamen Kindern: Geburtsurkunde der Kinder

- Bei Ausländern: Ehefähigkeitszeugnis oder Ähnliches


Weitere wichtige Informationen für die Eheschließung:

- von allen Eltern: Namen und Geburtsdatum 

- ehelich oder unehelich geboren

- eventuelle Trauzeugen (man kann auch ohne heiraten :-)

- gewünschter Familienname nach der Eheschließung


Die Gesetze sind von Land zu Land verschieden, daher ist es möglich, dass bei Trauungen mit Auslandsberührung noch weitere Dokumente vorgelegt werden müssen!

Fremdsprachige Urkunden müssen im Original mit einer in Österreich beglaubigten Übersetzung vorgelegt werden.


Falls Sie eine Hochzeit in einem der in unserem Gebiet liegenden Schlösser (Schloss Hof oder Schloss Eckartsau) planen, bitten wir Sie bei der Terminkoordination IMMER die Termine mit dem jeweiligen Schloss und mit dem Standesamt Engelhartstetten abzuklären!


Zum Routenplaner

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